Beim vorliegenden Artikel handelt es sich um den Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Initiative „Ja zur Komplementärmedizin“. Die Initiative würde vom Bundesrat wie auch vom Parlament abgelehnt. Das Parlament war der Meinung, auf Grund der Akzeptanz und Beanspruchung von den Angeboten der Komplementärmedizin in der Bevölkerung müsse diese doch in der Verfassung verankert sein. Unter Komplementärmedizin versteht man Erfahrungs-, Alternativ- oder traditionelle Medizin. Viele Praktiken wie Homöopathie, Akupunktur und die Chinesische Medizin fallen unter diesen Begriff.
Der neue Verfassungsartikel schafft neue Unklarheiten. Verschiedene Praktiken mit okkultem Hintergrund werden plötzlich medizinisch anerkannt. Der Nachweis auf Wirksamkeit und Zweckmässigkeit wird zu einem Politikum. Die Folgen sind auch erneut steigende Gesundheitskosten, da diese Leistungen der Komplementärmedizin von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Bis jetzt war dies nicht der Fall.
Aus diesem Grund lehnt cft die Vorlage ab und empfiehlt dem Stimmbürger ein „Nein“ in die Urne zu legen.